Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Rosita Fraguela, Am Pappelweg 12, 64584 Biebesheim am Rhein (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungsleistungen, Trainings und Coachings in den Bereichen Grafikdesign und Design (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2. Leistungen

2.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen an.
A = die Teilnahme an Trainings, Workshops, Beratungen und Seminaren, die multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können. Die Leistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert und können einzeln oder gruppenbasiert durchgeführt werden und insbesondere auch Videos, Audioaufnahmen und/oder Online-Trainingskurse beinhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.

B = Designdienstleistungen, wie Bildbearbeitung, Branding, Webdesign. Der ANBIETER erstellt individuelle Logos, Infografiken, Social Media Titelbilder, individualisierte Webseiten und andere Brandingmaßnahmen für das WWW, Social Media und den professionellen Druck (Print) im Auftrag des KUNDEN.

2.2. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.

2.3. Gilt für A (Trainings, Workshops, Beratungen und Seminare):
Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

2.4. Gilt für B (Designdienstleistungen):
Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der KUNDE eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERs davon unberührt.

2.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

2.6. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Trainings-, Beratungs- und/oder Leistungsvertrags, steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.7. Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, o. dgl.), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.

3. Abnahmebedürftige Leistungen

Erbringt der ANBIETER für den KUNDEN abnahmepflichtige Leistungen und/oder benötigt entsprechende Freigaben, z. B. für die Druckerei, gelten die nachfolgenden Absätze 3.2-3.8.

3.2 Die Abnahme durch den KUNDEN ist unverzüglich nach Fertigstellung des Designjobs oder eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts (Konzept, Freigabe von Designentwürfen, Textkorrekturen …) und Kenntnisnahme des KUNDEN darüber zu erklären.

3.3 Der ANBIETER kann den KUNDEN mit Fristsetzung von einer Woche zur (Teil-) Abnahme auffordern. Der Designjob beziehungsweise das jeweilige Zwischenergebnis gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der KUNDE gegenüber dem ANBIETER nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch nachzubessern werden sollen. Die etwaigen Mängel werden durch ein Mängelprotokoll vom Kunden schriftlich erfasst und dem ANBIETER überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim KUNDEN.

3.4 Der ANBIETER ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

3.5 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der ANBIETER dem KUNDEN die dadurch entstandenen Aufwendungen ersetzen.

3.6 Die abzunehmende (Teil-) Leistung von dem ANBIETER gilt auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung von dem ANBIETER hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel konkret benennt.

3.7 Weitergehende Ansprüche des KUNDEN insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

3.8 Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der KUNDE keinerlei Anspruch auf Rückerstattungen von Teilen der Vergütung.

4. Vertragsschluss

4.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.

4.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

4.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

4.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

5. Vergütung

5.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt. in gesetzlicher Höhe.

5.2. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.

5.3. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.

5.4. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

5.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

6. Verzug

6.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

6.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

6.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

7. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

7.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

7.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses bzw. für die Erbringung der Designdienstleistungen erforderlich sind.

7.3. Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten werden, um das Angebot vollständig nutzen bzw. um die Designdienstleistungen erbringen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, das Bereitstellen der Zugangsdaten von dem Provider des KUNDEN für Arbeiten an dessen Webauftritt etc. Der ANBIETER ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich.

7.4. Gilt für A (Trainings, Workshops, Beratungen und Seminare):
Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungs- & Trainingsterminen (insbesondere 1:1) pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.

7.5. Gilt für A (Trainings, Workshops, Beratungen und Seminare):
Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Voraus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, welche nur vorbehaltlich der zeitlichen Verfügbarkeit des ANBIETERS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.

7.6. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

8. Vertragslaufzeit A (Trainings, Workshops, Beratungen und Seminare)

8.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen.

8.2. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Vertragslaufzeit (Designdienstleistungen)

9.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Mindestlaufzeit) geschlossen.

9.2 Vereinbarte Abnahmetermine und Freigaben sind keine fixen Termine, sondern abhängig von der erforderlichen Mitwirksandlungen des KUNDEN.

9.3 Sind keine Abnahmen, Freigaben, fixe Fertigstellungsfristen und/oder Mindestlaufzeiten vereinbart worden, hat der ANBIETER das Recht, dem KUNDEN die Designdienstleistung innerhalb 16 Wochen ab dem vertraglich festgelegten „KickOFF-TErmin“. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

9.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10 Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen

10.1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshop, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

10.2. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.

10.3. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

10.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

11 Zahlungsbedingungen

11.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung und Vorkasse möglich.

11.2. Der ANBIETER ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem KUNDEN zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-)Daten für den KUNDEN einzugeben.

11.3. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.

11.4. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.

11.5. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.

12. Haftung auf Schadensersatz

12.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

12.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

12.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

13. Datenschutz, Geheimhaltung

13.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

13.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

14. Urheberrecht

14.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

14.2. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Trainingsmaterialien und/oder Live-Coachings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

14.3. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt ausgewertet werden dürfen.

15. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

16. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

17. Allgemeine Bestimmungen

17.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Biebesheim am Rhein.

17.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

17.3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

17.4. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: Januar 2023, © Vervielfältigung verboten